Pflege während Reha oder Vorsorge der Pflegeperson – was passiert?

Einleitung

Wenn pflegende Angehörige selbst krank werden oder eine Reha benötigen, stellt sich schnell die Frage:

👉 Wer kümmert sich in dieser Zeit um die pflegebedürftige Person?

Genau dafür gibt es eine spezielle Leistung der Pflegeversicherung.

Neuer Anspruch seit 2024

👉 Seit dem 1. Juli 2024 gilt:

  • Pflegebedürftige haben Anspruch auf pflegerische Versorgung während der Reha oder Vorsorge der Pflegeperson 

👉 Das gilt:

  • ab Pflegegrad 1
  • während der gesamten Maßnahme

Wie funktioniert das?

👉 Wenn die Pflegeperson eine Reha macht:

  • kann die pflegebedürftige Person mit in die Einrichtung aufgenommen werden
  • und dort ebenfalls versorgt werden

👉 Voraussetzung:

  • die Pflege muss in der Einrichtung sichergestellt sein 

Wo findet die Pflege statt?

👉 Es gibt zwei Möglichkeiten:

1. In derselben Reha-Einrichtung

  • Pflege wird direkt dort organisiert
  • ggf. durch Pflegepersonal oder Pflegedienst

2. In einer nahegelegenen Pflegeeinrichtung

  • wenn Versorgung vor Ort nicht möglich ist
  • z. B. Pflegeheim

👉 Wichtig:
Die Versorgung muss jederzeit gesichert sein

Wer zahlt die Kosten?

👉 Die Pflegekasse übernimmt:

  • Pflege
  • Betreuung
  • Versorgung der pflegebedürftigen Person

👉 Die Einrichtung rechnet direkt mit der Pflegekasse ab

Was passiert mit dem Pflegegeld?

👉 Während dieser Zeit gilt:

  • Pflegegeld wird nicht ausgezahlt (ruht) 

👉 Grund:
Die Versorgung wird vollständig übernommen.

Wie wird das beantragt?

👉 Wichtig:

  • Antrag auf Reha der Pflegeperson stellen
  • gleichzeitig Versorgung der pflegebedürftigen Person angeben

👉 Der Antrag gilt automatisch auch für die Pflegeleistung, wenn zugestimmt wird

Warum diese Leistung wichtig ist

👉 Viele Angehörige nehmen keine Reha wahr, weil:

  • sie niemanden für die Pflege haben
  • sie sich verantwortlich fühlen

👉 Diese Regelung sorgt dafür:

  • Pflege bleibt gesichert
  • Angehörige können sich erholen
  • langfristig bessere Pflege möglich

Häufige Fehler

❌ Reha wird nicht beantragt
❌ Anspruch ist nicht bekannt
❌ Versorgung wird nicht organisiert

👉 Dadurch entstehen unnötige Belastungen

Fazit

Die pflegerische Versorgung während einer Reha oder Vorsorge der Pflegeperson ist eine wichtige Unterstützung.

Sie ermöglicht es Angehörigen, sich um ihre eigene Gesundheit zu kümmern – ohne die Pflege zu gefährden.

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