Pflegeleistungen der Krankenkasse – wann zahlt die Krankenkasse?

Einleitung

Viele wissen nicht, dass neben der Pflegekasse auch die Krankenkasse Pflegeleistungen übernehmen kann.

👉 Wichtig:
Diese Leistungen gelten vor allem bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit – zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt.

Unterschied: Pflegekasse vs. Krankenkasse

👉 Grundsätzlich gilt:

  • Pflegekasse → langfristige Pflege (mit Pflegegrad)
  • Krankenkasse → medizinische Versorgung und kurzfristige Pflege

👉 Die Krankenkasse übernimmt vor allem Leistungen, die ärztlich verordnet werden.

Wann zahlt die Krankenkasse Pflegeleistungen?

👉 Die Krankenkasse übernimmt Pflegeleistungen, wenn:

  • noch kein Pflegegrad (2–5) vorliegt
  • die Pflege nur vorübergehend notwendig ist
  • medizinische Gründe vorliegen (z. B. nach OP) 

Kurzzeitpflege über die Krankenkasse

👉 Anspruch besteht:

  • bis zu 8 Wochen pro Jahr
  • in einer stationären Einrichtung

👉 Die Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten für:

  • Pflege
  • Betreuung
  • Behandlungspflege

👉 Höhe:

  • bis zu 1.854 € pro Jahr 

Häusliche Krankenpflege

👉 Die Krankenkasse übernimmt:

  • medizinische Behandlungspflege
  • Grundpflege (vorübergehend)
  • hauswirtschaftliche Versorgung

👉 Voraussetzung:

  • ärztliche Verordnung

👉 Beispiele:

  • Medikamentengabe
  • Wundversorgung
  • Hilfe im Haushalt 

Haushaltshilfe

👉 Wenn niemand im Haushalt helfen kann:

  • übernimmt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe

👉 Besonders wichtig:

  • bei Familien mit Kindern

👉 Dauer:

  • in bestimmten Fällen verlängert möglich 

Übergangspflege im Krankenhaus

👉 Wenn nach dem Krankenhaus keine Versorgung möglich ist:

  • übernimmt die Krankenkasse die Übergangspflege im Krankenhaus

👉 Dauer:

  • bis zu 10 Tage

👉 Leistungen:

  • Pflege
  • Unterkunft
  • Verpflegung
  • medizinische Versorgung 

Fahrkosten zur Behandlung

👉 Die Krankenkasse übernimmt Fahrkosten:

  • bei medizinisch notwendigen Behandlungen

👉 Besonders für:

  • Pflegebedürftige mit eingeschränkter Mobilität 

Wichtiger Hinweis

👉 Sobald ein Pflegegrad (2–5) vorliegt:

➡️ ist die Pflegekasse zuständig, nicht mehr die Krankenkasse

👉 Beide Systeme ergänzen sich, aber haben unterschiedliche Aufgaben.

Warum diese Leistungen wichtig sind

👉 Die Krankenkasse schließt Versorgungslücken:

  • nach Krankenhausaufenthalt
  • bei kurzfristiger Pflege
  • bei plötzlichen Erkrankungen

👉 So wird die Versorgung jederzeit sichergestellt.

Häufige Fehler

❌ Leistungen werden nicht beantragt
❌ Zuständigkeit wird verwechselt
❌ Pflegegrad wird nicht geprüft

👉 Dadurch gehen Leistungen verloren

Fazit

Die Krankenkasse übernimmt Pflegeleistungen vor allem bei kurzfristigem Bedarf und medizinischer Notwendigkeit.

Wer den Unterschied zur Pflegekasse kennt, kann die richtigen Leistungen nutzen und Versorgungslücken vermeiden.

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