Pflegegeld
Pflege durch Angehörige und ehrenamtliche Personen (häusliche Pflege)
Mehr als 80 % der Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause gepflegt. Die Pflegeversicherung unterstützt diese Form der Versorgung, wenn die Pflege durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtlich Pflegende erfolgt.
Häusliche Pflege kann auch in Kombination mit ambulanten Pflegediensten stattfinden.
Anspruch auf Pflegegeld
Pflegebedürftige Menschen können grundsätzlich selbst entscheiden, wer sie pflegt. Erfolgt die Pflege im häuslichen Umfeld und ist sie in geeigneter Weise sichergestellt, zahlt die Pflegeversicherung Pflegegeld.
Ein Anspruch auf Pflegegeld besteht ab Pflegegrad 2. Pflegegrad 1 begründet keinen Anspruch auf Pflegegeld, jedoch auf andere Unterstützungsleistungen.
Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.
Höhe des Pflegegeldes
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad:
- Pflegegrad 2: 347 € pro Monat
- Pflegegrad 3: 599 € pro Monat
- Pflegegrad 4: 800 € pro Monat
- Pflegegrad 5: 990 € pro Monat
Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Pflegegeld kann mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden. In diesem Fall wird das Pflegegeld anteilig gekürzt, abhängig davon, in welchem Umfang Sachleistungen genutzt werden.
Beispiel:
Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 nutzt ambulante Pflegesachleistungen im Wert von 398 €. Der monatliche Höchstbetrag für Sachleistungen beträgt 796 €. Damit werden 50 % der Sachleistungen ausgeschöpft und es verbleiben 50 % Pflegegeld, also 173 €.
Beratung in der eigenen Häuslichkeit
Pflegegeldbeziehende erhalten regelmäßig verpflichtende Beratungen in der eigenen Häuslichkeit. Diese dienen der Qualitätssicherung und der praktischen Unterstützung.
- Pflegegrade 2–3: halbjährlich
- Pflegegrade 4–5: vierteljährlich
- Pflegegrad 1: halbjährlich auf Wunsch
Die Beratung ist kostenfrei. Jede zweite Beratung kann auf Wunsch per Videokonferenz erfolgen (Zeitraum: 1. Juli 2022 bis 31. März 2027).
Durchgeführt werden die Beratungen durch:
- zugelassene Pflegedienste
- unabhängige, anerkannte Beratungsstellen
- von der Pflegekasse beauftragte Pflegefachkräfte
- Pflegeberaterinnen und Pflegeberater der Pflegekassen
- kommunale Beratungspersonen mit pflegefachlicher Kompetenz
Bedeutung für Betroffene und Angehörige
Pflegegeld ist für viele pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen eine wichtige Unterstützung. Es trägt dazu bei, Pflege im häuslichen Umfeld zu ermöglichen und pflegende Personen finanziell zu entlasten.
Ein grundlegendes Verständnis des Pflegegeldes hilft dabei, Pflege sinnvoll zu planen und passende Leistungen zu nutzen.
Quellen und Hinweise
Die Informationen auf dieser Seite basieren auf öffentlich zugänglichen und verlässlichen Quellen, insbesondere:
- Sozialgesetzbuch XI (SGB XI)
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
- Medizinischer Dienst (MD)
Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung.
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